Nürnberger Gesetze

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Nürnberger Gesetze

Am 15. September 1935 erließ Hitler die Nürnberger Gesetze.

Die Nürnberger gesetzte unterteilen sich in das "Reichsflaggengesetz", „Blutschutzgesetz“ und das das „Reichsbürgergesetz“.

Das "Reichsflaggengesetz" besagt, dass die Farben rot, schwarz und weiß, sowie das Hakenkreuz zur Nationalflagge und Farben werden.

Das „Blutschutzgesetz“ oder auch "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" genannt beinhaltet, dass es Juden und Nicht-Juden verboten waren zu heiraten. Des Weiteren war es verboten, dass Juden nicht-jüdische Hausangestellten beschäftigen.

Durch das "Reichsbürgergesetz" wurden die Deutschen in "Reichsbürger" und "Staatsbürger" aufgeteilt.

Weitere Informationen zu dem Thema finden sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung. Weitere Informationen zu dem Thema

Weiterführende Literatur und Intranetseiten

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/501380/vor-85-jahren-nuernberger-gesetze-erlassen/