Diskussion:Nürnberger Gesetze
Version vom 30. Oktober 2023, 10:33 Uhr von Anja (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Verweise stehen doppelt. Internetseiten (das Intranet ist etwas anderes, das ist nur in einer Institution zugänglich) werden anders zitiert. Wenn wir ei…“)
Die Verweise stehen doppelt.
Internetseiten (das Intranet ist etwas anderes, das ist nur in einer Institution zugänglich) werden anders zitiert.
Wenn wir eine derartige Seite verlinken, dann muss die einen Zusatzwert gegenüber anderen Informationsmedien haben, denn die Bundeszentrale kann das besser als wir. Vielleicht verlinken auf das Gesetz selbst? 30.10.23 Anja (Diskussion)